Was ist ein Geschäftskonto?

Was ist ein Geschäftskonto
Sie sind ein Unternehmer oder ein Selbstständiger, lassen sich Ihre Verdienste bislang jedoch auf Ihr privates Girokonto überweisen? Dann dürfte ein zusätzliches Geschäftskonto / Firmenkonto eine hervorragende Alternative für Sie sein.

Aber was ist genau ein Geschäftskonto?

Alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Geschäftskonto“ haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst und beantwortet.

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Definition: Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist im Grunde genommen nichts anderes, als ein klassisches Girokonto – es bringt jedoch den Vorteil mit sich, dass sich durch die Führung dieses zweiten Kontos private und berufliche Ausgaben strikt voneinander trennen lassen.

Ebenso wie bei einem privaten Girokonto werden auch bei einem Geschäftskonto sämtliche Ein- und Auszahlungen verbucht, ebenso möglich ist die Durchführung von Überweisungen und Daueraufträgen. Auch eine EC-Karte, mit der man unterwegs bargeldlos bezahlen oder Geld abheben kann, ist fester Bestandteil eines Geschäftskontos.

Was gilt es bei einem Geschäftskonto zu beachten?

Auch wenn die Unterschiede zwischen einem privaten Girokonto und einem Geschäftskonto auf den ersten Blick nicht allzu umfangreich erscheinen mögen, gibt es durchaus die ein oder andere Abweichung.

Nicht selten verlangen Banken für die Führung eines Geschäftskontos höhere Kontoführungsgebühren, für die dem Verwender im Umkehrschluss aber auch attraktivere Konditionen eingeräumt werden. So fällt der gegebene Kreditrahmen bei einem Geschäftskonto häufig höher aus, als der eines privaten Girokontos, darüber hinaus können idealerweise auch mehrere Personen kontoführungsberechtigt sein.

Vor allem der letztgenannte Punkt ist besonders vorteilhaft, da auf diese Weise auch Ihre Mitarbeiter einen vollständigen Zugriff auf das Konto haben, während man bei einem privaten Girokonto in der Regel nur einer weiteren Person eine Vollmacht erteilen kann.

Brauchen Unternehmer / Gründer / Selbstständige ein Geschäftskonto?

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens ein Geschäftskonto zu führen – dies gilt auch für die Gründung einer GmbH oder einer UG.

Der Grund hierfür ist simpel: Das eigene Stammkapital muss laut Gesetz auf ein Konto eingezahlt werden, welches auf den Namen des eigenen Unternehmens eingetragen ist. Nur wenn dies der Fall ist, kann eine Anmeldung des Unternehmens beim Handelsregister erfolgreich durchgeführt werden.

Bei Freiberuflern und Selbstständigen sieht dies ein wenig anders aus: Diese beiden Berufsgruppen dürfen Ihre finanziellen Geschäfte auf Wunsch auch über Ihr privates Girokonto durchführen, sodass es keinerlei Pflichten für die Einrichtung eines Geschäftskontos gibt.

Dennoch erweist es sich auch für Selbstständige und Freiberufler als empfehlenswert, ein zusätzliches Geschäftskonto einzurichten, da man auf diese Weise eine bessere Übersicht über private und geschäftliche Transaktionen hat.

Darüber hinaus spart man durch eine frühzeitige Einrichtung eines Geschäftskontos auch wertvolle Zeit ein, da man seine Kunden bei einer späteren Einrichtung nicht erst mühselig über die neuen Kontodaten in Kenntnis setzen muss.

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